Prüfungssekretariat BfT

Berufsprüfung für Treuhänderinnen und Treuhänder

Willkommen bei der Trägerorganisation für die Berufsprüfung für Treuhänderinnen und Treuhänder.

Die Treuhänderprüfung ist eine eidgenössische Berufsprüfung gemäss Art. 28 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (BBG). Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidg. Fachausweis für Treuhänderinnen und Treuhänder. Die Inhaber des Fachausweises sind in der Lage, als Assistenten von Mandatsleitern qualifizierte und verantwortliche Tätigkeiten im Bereich Treuhandwesen, Steuern oder Revision zugunsten von kleinen und mittleren Betrieben auszuüben.

Die Treuhänderprüfung verlangt neben dem theoretischen Grundwissen auch eine umfassende praktische Berufserfahrung. Das Prüfungsniveau setzt die Fähigkeit zu analytischer Denkweise, zu Kombinationsvermögen im Zusammenhang mit Zahlen, zu gedanklichem Durchdringen eines Problems und zur Formulierung der Lösungen voraus.

Ausbildungsmöglichkeiten und Prüfungsvorbereitung

Über die Prüfungsvorbereitung macht die Prüfungsordnung (PO) keinerlei Vorschriften. Eine erfolgreiche Vorbereitung erfordert jedoch eine systematische und gründliche Ausbildung.

Die Ausbildung wird in allen Sprachregionen angeboten. Es sei darauf hingewiesen, dass die eidgenössische Berufsprüfung kein Abschlussexamen der besuchten Schule ist.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie das Prüfungssekretariat:

Trägerorganisation für die Berufsprüfung für Treuhänder
Josefstrasse 53
8005 Zürich

Tel. 043 366 64 51
info@treuhandbranche.ch 

Neue Prüfungsordnung per 01.01.2027

Vorbehalten der Genehmigung durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird am 1. Januar 2027 eine neue Prüfungsordnung in Kraft treten. Weitere Information finden Sie hier